Kinderschutz-Konzept
&
Kinderrechte
Die Akademie nimmt Kinderschutz sowie die Kinderrechte
sehr ernst. Die MitarbeiterInnen der Akademie haben sich mit dem Thema
schon viele Jahre immer wieder auseinander gesetzt. Wir überprüfen als
Team laufend unseren Umgang und die Umsetzung in den Programmen, die wir
als Akademie anbieten.
Risikoabwägung:
Die Akademie betreibt unterschiedlichste Workshops, in denen mit Kindern
oder Jugendlichen als auch mit Erwachsenen philosophiert wird. Workshops
mit Kindern finden grunsätzlich nur unter
Befolgung der
Zwei-Erwachsenen-Regel statt. Dies betrifft Workshops in Schulen,
in der Akademie oder das Philo Art Camp gleichermaßen. Nichtdestotrotz
wird das Thema Kinderschutz und Kinderrechte in der Akademie thematisiert,
zumal die "Wertehaltung" und die "Werte der Kinder" einen hohen
Stellenwert in unserem Programm, in den Workshops und Lehrgängen für
Erwachsene haben.
Praxis/Umsetzung:
Jeder Mitarbeiterin als auch jeder Mitarbeiter muss sich der Inhalte des
Kinderschutzes und der Kinderrechte bewusst und darüber informiert sein.
Zudem muss jeder Mitarbeiterin als auch jeder Mitarbeiterein ein Formular
der Akademie "Formular Kinderschutzrichtlinie" mit zwei Seiten angführten
Verhaltenskodex unterschreiben. Wir führen auch regelmäßig ein Gespräch
mit allen MitarbeiterInnen betreffend Kinderschutz.
Kinderbeschwerden
Kinder signalisieren ihre Unzufriedenheit direkt
aus der Situation heraus, aber auch indirekt,
was sich nonverbal ausdrückt oder im Verhalten zeigt. Diese
Beschwerden lassen sich erst im Dialog mit dem Kind konkretisieren.
Generell gilt: Wie auch immer das Kind seine Beschwerde zeigt, nehmen wir
es als berechtigte Äußerung wahr und gehen sensibel
darauf ein. Selbst wenn manche Ursachen harmlos oder trivial erscheinen –
die Erwachsenensicht spielt hier keine Rolle. Erst wenn die Kinder
erfahren, dass ihre Beschwerden anerkannt werden, können sie lernen,
eigene Anliegen klarer zu äußern. Um Beschwerdemöglichkeiten für Kinder zu
schaffen, beachten wir im Team die folgenden Fragen:
-
Wie bringen Kinder ihre Beschwerden zum Ausdruck?
-
Worüber beschweren sich Kinder?
-
Welche Beschwerdemöglichkeiten unterstützen wir?
-
Wie dokumentieren wir die Kinderbeschwerden?
-
In welcher Form erhalten die Kinder Rückmeldung?
Die Kinder sollen wissen, dass sie mit ihrer Beschwerde etwas bewirken und
in ihrem Interesse verändern können. Wir versuchen, das
Beschwerdeverfahren transparent zu machen. Nicht jeder Wunsch kann erfüllt
werden, das sollte auch den Kindern klar sein. Doch gemeinsam gelingt es
besser, Lösungen zu finden.
Möglichkeiten, wie wir Beschwerden sammeln:
-
Im Gruppenraum steht ein eigens gekennzeichneter Karton, der
Beschwerdebriefkasten. Daneben liegen Zettel, darauf kann das
Kind ein Bild zu seinem Beschwerdethema malen und hineinlegen. Der
Briefkasten animiert auch schüchterne Kinder. Und Sie können
entscheiden, ob Sie den Inhalt vertraulich behandeln oder in der Gruppe
besprechen.
-
Die Kinder heften ihre gemalten Bilder an eine Beschwerdewand.
Diese lässt sich einfach aus Plakatkarton, Packpapier oder einer
Tapetenrolle gestalten. Auf der Pinnwand sind die Beschwerden für alle
gut sichtbar und können auch zeitnah aufgegriffen werden.
-
Für dringliche Beschwerden eignet sich die Beschwerdetrommel.
Die Trommel hat einen festen Platz im Gruppenraum, und das Kind kann sie
laut schlagen, wenn es sein Anliegen der ganzen Gruppe verkünden will.
Beschwerde- und Fallmanagement
Eltern/Elternteile erwarten
eine optimale Betreuung und individuelle
Förderung ihrer Kinder. Doch in Erziehungsfragen, gerade bei Regeln
oder Selbstbestimmungs-möglichkeiten, können die Meinungen weit
auseinandergehen. Daher ist es auch für den Umgang mit
Beschwerden wichtig, sich auf eine
gemeinsame Linie zu verständigen.
Mit der
Teilnahme des Kindes akzeptieren Eltern das
pädagogische Konzept der Akademie. Unser Personal soll mit den Eltern kooperieren und deren erzieherische
Entscheidungen achten. Doch manchmal prallen dabei unterschiedliche
Ansichten aufeinander.
Bei wichtigen Fragen
muss die Akademie den den Elternteil/die Eltern
informieren. In das pädagogische Konzept der dürfen Eltern nicht eingreifen.
Allerdings haben Eltern stets ein Anhörungsrecht. Beschwerden
sind grundsätzlich nicht als Angriff,
sondern als Verbesserungsvorschlag zu betrachten. Viele Fragen und kleine Probleme
lassen sich im Tür-und-Angel-Gespräch schnell klären.
Im Konfliktfall wird ein extra Gesprächstermin vereinbart. Alle
Beschwerden, auch
telefonische, müssen nicht sofort eine
Antwort erhalten. Die Akademie ist offen, optimistisch und bereit, gemeinsam eine
Lösung zu finden.
Unstimmigkeiten
sind niemals vor dem Kind auszutragen, bevor nicht zuvor ein klärendes
Gespräch mit den Elternteil geführt wurde. Sollten Eltern wie
Pädagogin zustimmen, kann das Kind dem Gespräch beiwohnen, um
Mißverständnisse zu klären.
In emotional aufgeheizten
Situationen ist es besser, die Aussprache zu verschieben.
Bei Vorwürfen versuchen wir, uns nicht aus der Ruhe bringen zu lassen
und sachlich zu bleiben. Beschwerden und Problemfälle sind stets
dem Hauptverantwortlichen zu melden und bei Bedarf im Team
zu besprechen, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu
finden.
Verhaltenskodex
Die Akademie "Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" hat sich dazu
verpflichtet, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie den Schutz vor
Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in der eigenen
Organisation sowie bei Veranstaltungen und Projekten, die einen direkten
Zugang zu Kindern und Jugendlichen zur Folge haben, zu gewährleisten.
Daher werden Maßnahmen der Prävention etabliert, die eine aufmerksame
Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger Wahrung
ihrer Rechte etablieren und das Risiko von Gewalt und Missbrauch
minimieren sollen.
Zielsetzung der Verhaltensrichtlinien zum Umgang mit Kindern ist es, dass
Mitarbeitende (Angestellte sowie ehrenamtlich Tätige) und Beauftragte der
Akademie "Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" eine gemeinsame
Verantwortung für die Sicherheit von Kindern wahrnehmen.
Mit der Unterschrift
verpflichtet sich der/die Mitarbeitende, die Richtlinien der Akademie
"Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" zum Schutz von Kindern zu
befolgen,
für
die Beachtung, Bekanntmachung und Verbreitung der Verhaltensregeln in
meinem Arbeitsumfeld Sorge zu tragen,
auf
alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorkommnisse sofort zu reagieren und
der für Kinderschutz verantwortlichen Person unmittelbar zur Kenntnis zu
bringen.
In diesem Sinne werden
die/der Mitarbeitende
-
dazu beizutragen, ein für Kinder sicheres, förderliches und ermutigendes
Umfeld zu schaffen.
-
die Meinung und Sorgen von Kindern ernst nehmen und sie als Persönlichkeit
fördern.
-
alle Kinder mit Respekt behandeln.
-
Nach Möglichkeit die Zwei-Erwachsenen-Regel befolgen, d.h. dafür Sorge
tragen, dassein weiterer Erwachsener anwesend oder in Reichweite ist, wenn
Einzeltraining, persönliches Gespräch mit dem Kind, Ausbildung oder
medizinische Behandlungen durchgeführt werden. Falls individuelle Beratung
oder Behandlung nötig ist, wird das Einverständnis des
Erziehungsberechtigten eingeholt und ein weiterer Erwachsener informiert,
wo und wann diese durchgeführt wird.
-
beim Fotografieren, Filmen oder Berichten in der Öffentlichkeitsarbeit die
Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern achten, insbesondere
auch mit persönlichen Daten sorgsam umgehen und dies auch von Dritten
einfordern, die Informationen über Kinder durch die Akademie
"Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" erhalten.
Ich fühle mich für den
Schutz von Kindern vor Missbrauch verantwortlich und melde Verdachtsfälle
unverzüglich bei der Akademie "Philosophieren mit Kindern und
Jugendlichen" verantwortlichen Person.
Außerdem werde ich jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, körperlicher
oder verbaler Gewalt oder Einschüchterung unterlassen. Dies bedeutet, dass
ich niemals
-
die
durch meine Position oder mein Amt verliehene Macht oder meinen Einfluss
auf das Leben und Wohlergehen eines Kindes missbrauche.
-
Kinder schlage oder mich anderweitig körperlich an ihnen vergehe;
erzieherische Maßnahmen übe ich gewaltfrei und ohne Demütigung aus.
-
ein
Kind sexuell, körperlich oder emotional misshandle oder ausbeute;
insbesondere niemals mit oder an einem Kind sexuelle Aktivitäten
durchführe oder es pornographischem Material aussetze.
-
Kinder in unangemessener oder kulturell unsensibler Weise in den Arm
nehme, streichele, küsse oder berühre.
-
unangemessene, unsittliche oder missbräuchliche Ausdrücke benutze.
-
sexuelle Anspielungen oder zweideutige Handlungen gegenüber einem Kind
mache.
-
unaufgefordert einem Kind bei intimen Aufgaben helfe, die es alleine
bewältigen kann (wie zum Beispiel es auf die Toilette zu begleiten, zu
baden oder die Kleidung zu wechseln).
-
eine Beziehung zu Kindern aufbaue, die als ausbeuterisch oder misshandelnd
erachtet werden könnte.
-
übermäßig viel Zeit mit einem einzelnen Kind getrennt von den anderen
Kindern verbringe.
-
illegales, gefährliches und misshandelndes Verhalten gegenüber Kindern
dulde oder unterstütze.
-
um
einen Dienst oder Gefallen bitte, der als missbräuchlich oder
ausbeuterisch gegenüber Kindern betrachtet werden könnte.
Kinderrechte
Am 20. November 1989 verabschiedete die
Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die
Rechte des Kindes (KRK). Alle Kinder auf der Welt erhielten damit
verbriefte Rechte - auf Überleben, Entwicklung, Schutz und
Beteiligung.
Die Kinderrechtskonvention der UN formuliert Grundwerte im Umgang mit
Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen
Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als
eigenständige Persönlichkeiten.
Kinder sind eigenständige Personen mit ganz speziellen Bedürfnissen
und auch Rechten. Durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention
verpflichten sich Staaten das Wohl der Kinder stets vorrangig zu
berücksichtigen.
Die Kinderrechtskonvention
beruht auf vier Prinzipien:
-
Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf
benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner
Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder
Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen
Ansichten.
-
Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer
Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken
können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
-
Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes
Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der
Kinder zu sichern.
-
Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle
Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in
Entscheidungen einbezogen werden.
10 wichtige Kinderrechte auf einen Blick


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